Pauschale Dienstreise-Kaskoversicherung für Sektionen des DAV

Der DAV hat mit der Versicherungskammer Bayern eine Rahmenvereinbarung seit 01.01.2005 getroffen, die Dienstfahrten der Sektionen zu günstigen Konditionen ohne Verwaltungsaufwand pauschal gegen Kaskoschäden versichert. Diese pauschale Kaskoversicherung ist mit Beschluss der Hauptversammlung 2004 in Dresden obligatorisch für alle Sektionen.

Als Ergänzung zur DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung gibt es die DAV-Rabattverlustversicherung und die Wohnmobile-Versicherung. Im Gegensatz zu der DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung sind diese beiden Versicherung optional und müssen von den Sektionen abgeschlossen werden. Nähere Informationen zu den Ergänzungen sind auf den entsprechenden DAV internen Webseiten zusammengestellt.

Versicherter Personenkreis und Geltungsbereich

Versichert sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag oder im Interesse des DAV oder seiner Sektionen notwendige Fahrten mit dem „eigenen“ Pkw unternehmen. Das Fahrzeug kann auch geliehen oder gegen Entgelt gemietet sein. Im Auftrag und/oder im Interesse bedeutet, dass jemand bei satzungsgemäßen Veranstaltungen oder Aktivitäten Fahrten für den DAV oder seine Sektionen übernimmt oder durchführt.

Versicherungsumfang der Kfz-Kaskoversicherung

Versichert ist der Kaskoschaden – Teilkasko- oder Vollkaskoschaden – am benutzten Fahrzeug. Besteht eine anderweitige Fahrzeugteilversicherung, so ist die Entschädigungsleistung ausschließlich gegenüber der anderen Fahrzeugteilversicherung geltend zu machen (in Teilkaskoversicherungen wird der Schadensfreiheitsrabatt nicht belastet). Die Teilkaskoversicherung ist subsidiär gegenüber bestehenden Kfz-Teilkaskoversicherungen ausgestaltet, haftet also nachrangig. Es besteht ein Selbstbehalt pro Schadensfall von 150 Euro in der Kasko- und in der Teilkaskoversicherung.

Erläuterungen zu Versicherungseinschluss und -ausschluss

Versichert sind insbesondere Fahrten zu

  • Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen, Sektionentagen.
  • Landesverbandstagen.
  • Sitzungen von Vorstand, Ausschüssen, Fachbeiräten und Projektgruppen.
  • Ausbildungen und Schulungen.
  • Sektionsveranstaltungen, soweit sie
  • offiziellen Charakter haben (Kenntnisnahme des Vorstandes).
  • nicht nur in untergeordneter Weise Satzungszwecken dienen.
  • Jubiläumsfeiern, Einweihungen von Hütten, Kletteranlagen.
  • Geschäftsstellen, Edelweißfesten, Ausstellungseröffnungen, Vorträgen und Ähnlichem.
  • Gesprächstermine mit Behörden und Organisationen.
  • Gesprächstermine und Sitzungen mit befreundeten Vereinen und Verbänden.
  • Sichtungs-, Bau- und Wartungsarbeiten für Hütten und Kletteranlagen sowie Wegeerhaltungsmaßnahmen.
  • Sonstige Dienstfahrten für den DAV und seine Sektionen.

Nicht versichert sind insbesondere

  • Fahrten zu privat organisierten Wanderungen und sonstigen Veranstaltungen mit privatem Charakter.
  • Fahrten zu privaten Treffen von Sektionsmitgliedern.
  • Fahrten mit Dienstfahrzeugen, die auf die Sektionen des DAV zugelassen sind (Eigentum oder Leasing).
  • Sektionsfahrten außerhalb von Europa (Vorabklärung durch den Versicherer über das Versicherungsbüro Fleischer notwendig) .

Schadenmeldung

Schadenmeldungen erfolgen schriftlich an die Versicherungskammer Bayern, Schadenzentrum München, 81550 München, mit der Schadenanzeige Dienstreisekasko (siehe Downloads bei DAV Intern).
Telefonische Schadenhotline national: 0800 62 36 62 36 (kostenfrei)
Telefon international: +49 (0)89 62 36 62 36
Telefax: +49 (0)89 21 60 21 60
E-Mail: schaden@vkb.de